Dein Weg in die Schweiz
Wir unterstützen dich beim Auswandern in die Schweiz – mit kostenloser Beratung und einer klaren Schritt-für-Schritt-Anleitung, damit du deinen Traum vom Leben in der Schweiz sicher verwirklichst.
Dein Weg in die Schweiz
Wir unterstützen dich beim Auswandern in die Schweiz – mit kostenloser Beratung und einer klaren Schritt-für-Schritt-Anleitung, damit du deinen Traum vom Leben in der Schweiz sicher verwirklichst.
Bereit für deinen Neuanfang in der Schweiz?
Wir begleiten dich Schritt für Schritt beim Auswandern in die Schweiz – von der Vorbereitung bis zur erfolgreichen Einwanderung, komplett kostenlos.
Starte jetzt mit deiner kostenlosen Beratung
Mit unserer persönlichen Beratung ebnest du dir den Weg zu deinem Traumjob in der Schweiz, sicherst dir die passende Versicherung und startest rundum vorbereitet in dein neues Leben.
Ja. EU- und EFTA-Bürger:innen brauchen eine Aufenthaltsbewilligung, sobald sie länger als 90 Tage in der Schweiz bleiben oder dort arbeiten möchten. Diese wird in der Regel bei der Anmeldung am neuen Wohnort beantragt.
Hier findest du unseren Leitfaden zur Einwanderung in die Schweiz
Dein deutscher Führerschein ist in der Schweiz bis zu 12 Monate gültig. Danach musst du ihn in einen Schweizer Führerausweis umtauschen.
Du musst dich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise bei der Einwohnerkontrolle deiner neuen Wohngemeinde anmelden – am besten noch vor deinem ersten Arbeitstag.
Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Die Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Innerhalb von drei Monaten musst du eine Grundversicherung bei einer Schweizer Krankenkasse abschliessen – sie gilt rückwirkend ab deinem Einreisedatum.
Hier erfährst du welcher Versicherungen in der Schweiz benötigt werden.
Ja, das ist möglich. Du musst es jedoch innerhalb von 12 Monaten verzollen und in der Schweiz anmelden. Dafür brauchst du unter anderem eine COC-Bescheinigung, einen Versicherungsnachweis und deine Aufenthaltsbewilligung.
Nein, wenn du dauerhaft übersiedelst, kannst du dein Umzugsgut zollfrei einführen – vorausgesetzt, es war mindestens 6 Monate in deinem Besitz. Neue oder ungeöffnete Waren müssen beim Zoll angemeldet werden.
Die Kosten hängen von der Entfernung und der Wohnungsgrösse ab. Als grobe Orientierung: