Was gibt es bei der Einfuhr eines Autos zu beachten?
Wenn du in die Schweiz umziehst und dein Auto mitnehmen möchtest, gibt es einige wichtige Schritte, Voraussetzungen und Kosten, die du kennen solltest.
In diesem Guide erfährst du alles Wichtige rund um die Fahrzeugeinfuhr, von den Zollbestimmungen über Steuern bis hin zu Tipps, wie du Geld sparen kannst.
1. Auto als Übersiedlungsgut mitnehmen
Wenn du aus Deutschland oder einem anderen EU-Land in die Schweiz auswanderst, kannst du dein Auto steuerfrei als Übersiedlungsgut einführen – vorausgesetzt, es war mindestens 6 Monate vor dem Umzug auf deinen Namen zugelassen.
Vorteil: Du sparst dir die Mehrwertsteuer (8.1 %), die Automobilsteuer (4 %) sowie weitere Gebühren.
Tipp: Wenn dein Auto weniger als 6 Monate auf dich zugelassen ist, lohnt sich die Einfuhr oft nicht. Ein Verkauf im Heimatland oder Neukauf in der Schweiz kann günstiger sein.
Allerdings kannst du eine Zollbewilligung 15.30 beantragen, um das Auto bis zu 2 Jahre vorübergehend in der Schweiz zu fahren - danach musst du es verzollen oder ausführen.
Für die Zollabwicklung benötigst du eine Auto-Einfuhrdeklaration.
2. Auto in der Schweiz anmelden
Nach der Einfuhr hast du 30 Tage Zeit, um dein Fahrzeug im Wohnkanton anzumelden.
Benötigte Dokumente:
- Zollformular 13.20 A
- COC-Dokument (Typengenehmigung)
- Elektronischer Versicherungsnachweis (eVn)
- Abgasnachweis (je nach Fahrzeugtyp)
- Gültige Aufenthaltsbewilligung
Die Anmeldung erfolgt beim Strassenverkehrsamt deines Kantons.
3. Führerschein umschreiben
Dein deutscher Führerschein ist in der Schweiz nur 12 Monate gültig. Danach musst du ihn umschreiben lassen, sonst drohen Bussen oder Fahrverbot.
Benötigte Unterlagen:
- Gesuch um Verkehrszulassung und Fahrzeugprüfung (vom Strassenverkehrsamt)
- Abmeldung der ausländischen Fahrzeugzulassung
- Aufenthaltsbewilligung
- Elektronischer Versicherungsnachweis (eVn)
- Fahrzeugpapiere und Zollstempel (Form. 13.20 A)
- Erklärung für Übersiedlungsgut (Form. 18.44 / 18.46)
- Abgaswartungsdokument einer Schweizer Garage
- COC-Zertifikat (Typengenehmigung) oder Bestätigung vom Generalimporteur
4. Voraussetzungen für die Fahrzeugeinfuhr
Damit dein Auto in der Schweiz zugelassen werden kann, musst du folgende Punkte beachten:
- Zulassung: Das Fahrzeug muss aus einem EU-/EFTA-Land stammen.
- Technische Vorschriften: Es müssen Schweizer Emissions- und Beleuchtungsnormen erfüllt sein.
- Verzollung: Erfolgt an der Zollstelle; die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugwert.
- Mehrwertsteuer: 8.1 % auf den Fahrzeugwert (ggf. Rückerstattung bei EU-Versteuerung).
- Typengenehmigung: Muss oft beim Hersteller oder Importeur beantragt werden.
- Pflichtdokumente: Fahrzeugbrief, Zulassung, Emissionsnachweis u. a.
Hinweis: Bei teuren Fahrzeugen kann die Einfuhr sehr kostspielig werden. Ein Kostenvergleich oder ein Neukauf in der Schweiz kann sich lohnen.
5. Kosten und Steuern bei der Fahrzeugeinfuhr
Bei der Einfuhr eines Autos in die Schweiz fallen verschiedene Kosten und Abgaben an, die vom Fahrzeugwert, Alter und Typ abhängen.
Die Zollgebühren betragen in der Regel zwischen 4 % und 16 % des Fahrzeugwerts. Fahrzeuge, die älter als sechs Monate sind oder bereits über 6’000 km gefahren wurden, profitieren von einem reduzierten Zollsatz von 0.3 %.
Zusätzlich wird eine Mehrwertsteuer von 8.1 % erhoben. Wurde das Auto bereits in einem EU- oder EFTA-Land versteuert, kann die Mehrwertsteuer auf Antrag rückerstattet werden.
Eine CO₂-Abgabe fällt abhängig von den Emissionen und der vorherigen Zulassungsdauer im Ausland an. Außerdem können zusätzliche Kosten für die technische Prüfung oder Typengenehmigung entstehen, falls diese noch nicht vorliegt.
Nach der Zulassung wird jährlich eine kantonale Verkehrssteuer erhoben, die sich nach Hubraum und CO₂-Ausstoß richtet. Zudem ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, deren Prämie je nach Anbieter und Fahrzeug variiert.
Eine sorgfältige Kostenkalkulation im Voraus ist empfehlenswert, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden und den Import reibungslos abzuwickeln.
6. Leasingfahrzeug in die Schweiz einführen
Auch ein geleastes Auto kann eingeführt werden – mit zusätzlichen Anforderungen:
- Schriftliche Genehmigung des Leasinggebers
- Bestätigung der Leasingdauer
- Nachweis über Versteuerung im Ausland
- Vollmacht zur Verzollung und Zulassung
Achtung: Manche Leasinganbieter verlangen eine Vertragsauflösung oder Umschreibung auf Schweizer Leasing. Tipp: Kläre mit dem Leasinggeber, ob der Umzug in die Schweiz erlaubt ist.
7. Fazit
Die Einfuhr eines Autos in die Schweiz ist mit Aufwand verbunden, kann aber mit der richtigen Vorbereitung reibungslos und steuerfrei ablaufen.
Wichtig ist, dass das Fahrzeug länger als 6 Monate auf dich zugelassen war, alle Dokumente vollständig vorliegen und du die Kosten realistisch kalkulierst. Wenn du dich frühzeitig informierst und Fristen beachtest, gelingt die Fahrzeugeinfuhr problemlos – besonders mit professioneller Unterstützung.