Vor dem Umzug

  1. Zügeltag wählen: Nicht alle Gemeinden legen großen Wert darauf, ob der Umzug an einem offiziellen Zügeltag oder an einem normalen Werktag stattfindet. In Städten ist das meist egal, in ländlichen Gemeinden kann es hingegen von Bedeutung sein.
  2. Fülle dieses Antragsformular aus Antragsformular 18.44 für Übersiedlungsgut
  3. Inventarliste von deinem Hausrat anlegen: Die Inventarliste deines Hausrats kann ganz einfach auf normalem Papier erstellt werden. Allgemeine Angaben wie zum Beispiel „10 Kartons Bücher“, „5 Kartons Kleidung“ oder „3 Kartons Geschirr“ sind ausreichend. Wichtige oder wertvolle Gegenstände – etwa Möbel, Schmuck, größere Geräte oder Waren mit Einfuhrbeschränkung (z. B. Alkohol, Waffen) – sollten separat und genauer beschrieben werden. Gegenstände, die nicht länger als sechs Monate vor dem Umzug im Ausland genutzt wurden, müssen am Ende der Liste oder auf einer eigenen Liste unter dem Titel „zu verzollende Waren“ aufgeführt werden – inklusive Warenwert. Wenn du Kaufbelege beilegst, erleichtert das die Zollabwicklung erheblich.
  4. Umzugsunternehmen beauftragen oder Miettransporter reservieren z.B. www.sixt.com (Sollte der Transporter über 3,5t schwer sein, wird eine sogenannte "LSVA-Gebühr" fällig)
  5. Wohnung kündigen (Kündigungsfristen beachten)
  6. Persönliche Abmeldung beim Einwohnermeldeamt (Abmeldebestätigung mitnehmen)

Am Umzugstag

  1. Vignettenpflicht beachten
  2. Nachweise für den Zoll mitbringen:
    Solange du deine Aufenthaltsbewilligung B noch nicht hast, verlangt der Schweizer Zoll als Nachweis deinen Reisepass, Arbeitsvertrag und Mietvertrag. Bewahre diese Dokumente am besten in einem separaten Ordner auf, damit du sie beim Grenzübertritt schnell vorzeigen kannst.
  3. Plane für die Abfertigung beim Zoll in etwa 1h ein

Nach dem Umzug

  1. Anmeldung bei der Gemeinde: Melde dich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug bei der Einwohnerkontrolle deiner Gemeinde an. Dafür brauchst du in der Regel deinen Reisepass, Arbeitsvertrag, Mietvertrag
  2. Aufenthaltsbewilligung B beantragen
  3. Bankkonto eröffnen: Wir empfehlen PostFinance für den Start. Zuverlässig, unkompliziert und weit verbreitet.
    💡 Tipp: Bei Yuh geht’s noch einfacher: Du kannst dein Konto bereits mit deinem Ausweis oder Reisepass online eröffnen – ideal, wenn du gerade erst eingereist bist und noch keine Aufenthaltsbewilligung hast.

Einfuhr eines Autos

Wer in die Schweiz umzieht und sein Auto mitnehmen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen und ein festgelegtes Verfahren durchlaufen.

Hier erfährst du, was zu beachten ist, welche Kosten entstehen und welche Sonderfälle gelten.

Mehr erfahren zur Autoeinfuhr

Noch Fragen?

1. Musst du deinen Umzug im Voraus beim Zoll anmelden?

Nein, musst du nicht. Du meldest dein Umzugsgut einfach bei der Einreise an einer Zollstelle für Handelswaren an – am besten während der offiziellen Öffnungszeiten.

2. Welche Unterlagen brauchst du, um dein Umzugsgut einzuführen?

Du brauchst das Formular 18.44 („Erklärung für Übersiedlungsgut“). Dazu meist Reisepass, Arbeitsvertrag, Mietvertrag oder Abmeldebestätigung aus Deutschland. Die Zollstelle entscheidet, ob das reicht.

3. Was machst du, wenn du noch keine Aufenthaltsbewilligung hast?

Kein Problem – die brauchst du am Anfang noch nicht. Nachweise wie Arbeitsvertrag, Mietvertrag oder Abmeldung aus Deutschland genügen als Beweis deiner Übersiedlung.

4. Kannst du dein Umzugsgut in mehreren Etappen oder Fahrten einführen?

Ja, das ist erlaubt. Wichtig: Bei der ersten Einfuhr musst du angeben, dass noch weitere Sendungen folgen („Nachsendungen“).

5. Wie lange hast du Zeit, um dein gesamtes Umzugsgut einzuführen?

In der Regel zwei Jahre nach dem Umzug. Bedingung: Die Sachen müssen mindestens sechs Monate vor dem Umzug dir gehört und im Ausland genutzt worden sein.

6. Was trägst du im Formular 18.44 unter „Vordokument“ ein?

Nichts – dieses Feld füllt der Zoll später aus. Lass es einfach leer.

7. Wie kannst du Gewicht und Wert deines Umzugsgutes angeben?

Du darfst schätzen. Als Anhaltspunkt kannst du Versicherungswerte oder die Angaben deines Umzugsunternehmens nehmen.

8. Was musst du bei der Einfuhr deines Privatfahrzeugs beachten?

Melde dein Auto bei der Einreise beim Zoll an. Wenn du Hausrat und Auto getrennt bringst, vermerke das im Formular (Nachsendung).

9. Was passiert, wenn du dein Fahrzeug weniger als 6 Monate im Ausland genutzt hast?

Dann ist es kein zollfreies Umzugsgut. Du kannst aber eine Zollbewilligung 15.30 beantragen, um das Auto bis zu 2 Jahre vorübergehend in der Schweiz zu fahren – danach musst du es verzollen oder ausführen.

10. Wann musst du dein Fahrzeug in der Schweiz ummelden (Schweizer Schilder)?

Spätestens ein Jahr nach deinem Zuzug. Infos bekommst du beim kantonalen Straßenverkehrsamt.

11. Wie gehst du vor, wenn das Fahrzeug auf jemand anderen zugelassen ist?

Dann brauchst du eine schriftliche Bestätigung des Eigentümers oder der Firma, seit wann und zu welchem Zweck du das Fahrzeug nutzt.

12. Was gilt für geleaste Fahrzeuge bei einem Umzug?

Die zollrechtliche Behandlung ist gleich wie bei anderen Fahrzeugen, aber kläre mit dem Straßenverkehrsamt, ob du das Leasingfahrzeug in der Schweiz anmelden darfst.

13. Wie führst du Haustiere ein, wenn du umziehst?

Tiere gehören auf die Inventarliste. Du musst zusätzlich die tierseuchenrechtlichen Regeln beachten (z. B. Impfungen, Mikrochip). Bei getrenntem Transport gelten dieselben Regeln wie bei Nachsendungen.

14. Welche zusätzlichen Vorschriften musst du bei der Einfuhr beachten?

Zum Beispiel:

– Vignette oder Schwerverkehrsabgabe für Fahrzeuge

– Maximalgewicht und Fahrverbote (z. B. nachts oder an Feiertagen)

– Artenschutzbestimmungen und Umweltauflagen

– CITES-Bewilligungen für geschützte Tier- oder Pflanzenarten

15. Kannst du dein Umzugsgut über eine Spedition einführen lassen?

Ja. Die Spedition kann alles für dich erledigen, wenn du ihr alle nötigen Unterlagen gibst (Formular 18.44, Inventarliste, Nachweise). So sparst du dir den Gang zum Zoll.

16. Wie kannst du den Zoll kontaktieren, wenn du spezielle Fragen hast?

Am besten über das Kontaktformular auf bazg.admin.ch oder telefonisch bei der zuständigen Zollstelle. Sie beraten dich individuell zu deinem Fall.